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Pflichten des ausführenden Luftfahrtunternehmens im Falle der Annullierung eines Fluges aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie; Repatriierungsflug als „anderweitige Beförderung“.

7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia SchmollJus-Extra EuGH 2022/905Jus-Extra EuGH 2022, 9 Heft 417 v. 2.6.2022

Art 5 und 8 der Verordnung (EG) Nr 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen

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