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Beibehaltung von Schrankenanlagen auch bei verändertem Schließungsmodus.

3. VwGH – Administrativrecht93 EisenbahnrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7377Jus-Extra VwGH-A 2022, 23 Heft 417 v. 2.6.2022

§ 102 Abs 3 EisbKrV

Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung bestehender Anlagen nach § 102 Abs 1 EisbKrV über die

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