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Schadenersatz.

5. OGH – Zivilsachen20.04 ErbrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6986Jus-Extra OGH-Z 2022, 9 Heft 417 v. 2.6.2022

§ 531 ABGB, § 1295 ABGB

Die Rechtsstellung als Erbe berechtigt ihn nur jene Nachteile geltend zu machen, die auch der Erblasser gegenüber einem Schädiger geltend zu machen berechtigt gewesen wäre. (Hier: Schadenersatz wegen Schlechtberatung)

OGH, 04.11.2021, 5 Ob 88/21h

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