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Bei Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung keine Verpflichtung zur Einvernahme durch Organwalter desselben Geschlechts.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7360Jus-Extra VwGH-A 2022, 20 Heft 417 v. 2.6.2022

§ 20 Abs 1 AsylG 2005

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