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Befriedigung nicht erfüllter Arbeitnehmeransprüche im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Bestimmung der zuständigen Garantieeinrichtung, wenn das arbeitgebende Unternehmen in zwei Mitgliedstaaten tätig war; Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Tätigkeit verrichtet.

7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia SchmollJus-Extra EuGH 2022/906Jus-Extra EuGH 2022, 10 Heft 417 v. 2.6.2022

Art 9 Abs 1 der Richtlinie 2008/94/EG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, § 1 Abs 1 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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