§ 32 EpiG
Die Bemessung des Vergütungsanspruches nach § 32 EpiG stellt einen untrennbaren Abspruch dar, worüber eine einheitliche Entscheidung zu ergehen
Seite 22
§ 32 EpiG
Die Bemessung des Vergütungsanspruches nach § 32 EpiG stellt einen untrennbaren Abspruch dar, worüber eine einheitliche Entscheidung zu ergehen
Seite 22