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Registrierung im Bestimmungsland iZm Dreiecksgeschäft nicht schädlich.

4. VwGH – Finanzrecht32.04 Steuern vom UmsatzMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2022/3617Jus-Extra VwGH-F 2022, 10 Heft 416 v. 5.5.2022

Art 25 UStG 1994

Im Revisionsfall war strittig ist, ob die umsatzsteuerliche Registrierung der mitbeteiligten Partei (Zwischenhändler als mittlerer Unternehmer im Dreiecksgeschäft) in Slowenien (Bestimmungsland) in Form der Vergabe einer slowenischen UID-Nummer für die Anwendung der Dreiecksgeschäftsregelung schädlich ist.

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