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Zugänglichmachen an die Öffentlichkeit.

5. OGH – Zivilsachen26.03 PatGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6978Jus-Extra OGH-Z 2022, 8 Heft 416 v. 5.5.2022

§ 3 Abs 1 PatG

Ein Zugänglichmachen an die Öffentlichkeit ist dann gegeben, wenn für einen nicht beschränkten Personenkreis eine nicht entfernt liegende, daher nicht bloß theoretische Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht.

OGH, 05.07.2021, 4 Ob 220/20m

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