§ 135 ASVG, § 7 Abs 2 VfGG
Ablehnung eines Parteiantrags gegen eine Bestimmung des ASVG betreffend die Festlegung des zur Durchführung von Krankenbehandlungen berechtigten Personenkreises: Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, die Versicherungsleistung der ärztlichen Hilfe (Krankenbehandlung) lediglich durch die in § 135 Abs 1 ASVG