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Rechtswidrige Verweigerung richterlicher Tätigkeit durch den zuständigen Richter: Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5654Jus-Extra OGH-St 2022, 6 Heft 416 v. 5.5.2022

§ 23 StPO

Die rechtswidrige Verweigerung richterlicher Tätigkeit durch einen dazu nach der Geschäftsverteilung berufenen Richter (hier: Abtretung eines der Gerichtsabteilung geschäftsordnungskonform zugefallenen Verfahrens an eine andere Gerichtsabteilung) ist Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.

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