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Belastungsverbot.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6968Jus-Extra OGH-Z 2022, 7 Heft 416 v. 5.5.2022

§ 364c ABGB, § 7 Abs 3 Oö WFG 1993

Ein nach § 7 Abs 3 Z 2 oö WFG 1993 verbüchertes Belastungsverbot steht nicht nur der Eintragung von - nicht zur tatsächlichen Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommenen - Darlehen, sondern jeder potentiell wertmindernden Belastung und damit auch der Einverleibung einer Dienstbarkeit entgegen.

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