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Keine „neue Ausbildung“ bei Absolvierung ergänzender Lehrveranstaltungen.

3. VwGH – Administrativrecht62 ArbeitsmarktverwaltungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7349Jus-Extra VwGH-A 2022, 17 Heft 416 v. 5.5.2022

§ 12 Abs 4 AlVG

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