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Rettungspflicht, Schadensminderungspflicht.

5. OGH – Zivilsachen20.07 SchadenersatzMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6976Jus-Extra OGH-Z 2022, 8 Heft 416 v. 5.5.2022

§ 1304 ABGB, § 106 Abs 2 KFG, § 2 Abs 1 Z 19 StVO

Es begründet kein Mitverschulden eines aus dem Rollstuhl gestürzten Rollstuhlfahrers, wenn er kein „Personenrückhaltesystem“ (Becken- oder Schultergurt) verwendete. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich unter Rollstuhlfahrern ein entsprechendes Bewusstsein herausgebildet hätte.

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