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Pflege- und Erziehungsmaßnahme.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6950Jus-Extra OGH-Z 2022, 5 Heft 415 v. 5.4.2022

§ 139 ABGB, § 211 ABGB, § 1 AHG

Trifft der Kinder- und Jugendhilfeträger (bei Annahme von Gefahr in Verzug) Maßnahmen der Pflege und Erziehung selbst, wird er privatrechtlich (und nicht hoheitlich) tätig. (Rechtsprechungsänderung)

OGH, 23.03.2021, 1 Ob 211/20s

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