§ 5 Abs 2 AVRAG
Bei der Berechnung einer Pensionsabfindung nach dem Teilwertverfahren und versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 5 Abs 2 AVRAG) sind fest stehende kollektivvertragliche Zeitvorrückungen zu berücksichtigen.
OGH, 18.12.2020, 8 ObA 43/20m