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Pensionsabfindung.

5. OGH – Zivilsachen60.02 AVRAGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6964Jus-Extra OGH-Z 2022, 6 Heft 415 v. 5.4.2022

§ 5 Abs 2 AVRAG

Bei der Berechnung einer Pensionsabfindung nach dem Teilwertverfahren und versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 5 Abs 2 AVRAG) sind fest stehende kollektivvertragliche Zeitvorrückungen zu berücksichtigen.

OGH, 18.12.2020, 8 ObA 43/20m

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