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Keine Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit auf die Zeit der praktischen Verwendung.

3. VwGH – Administrativrecht27 RechtsanwälteHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7324Jus-Extra VwGH-A 2022, 11 Heft 415 v. 5.4.2022

§ 2 Abs 1 RAO

Für die Anrechenbarkeit der praktischen Verwendung bei einem Rechtsanwalt iSd § 2 Abs 1 RAO ist grundsätzlich - neben den weiteren vom Gesetz verlangten Voraussetzungen - nur das zeitliche Ausmaß dieser Verwendung bedeutsam; nicht entscheidend ins Gewicht fällt hingegen, ob die „COVID-19-Kurzarbeit“ als „Teilzeitbeschäftigung“ anzusehen ist oder nicht. Es kann auch nicht gesehen werden, dass

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