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Parallelberechnung, Pensionsbonus.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6966Jus-Extra OGH-Z 2022, 6 Heft 415 v. 5.4.2022

§ 299a ASVG, § 726 Abs 3 ASVG

Nach dem Übergangsrecht (§ 726 Abs 3 ASVG) kann einem Versicherten aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs ein die Ausgleichszulage ergänzender Ausgleichszulagenbonus oder ein eine geringe Pensionsleistung verbessernder Pensionsbonus zustehen, selbst wenn die Berechnung nach § 299a ASVG keinen Bonusanspruch ergäbe.

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