§ 165a VersVG
In der unrichtigen Belehrung über die Geltung der deutschen Rechtsordnung liegt insofern eine Erschwernis der Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 165a VersVG, als diese andere Rechtsbegriffe verwendet als das für den Vertrag geltende österreichische Recht.
OGH, 24.06.2021, 7 Ob 19/21a