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Unrichtige Belehrung.

5. OGH – Zivilsachen20.13 VersVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6934Jus-Extra OGH-Z 2022, 2 Heft 414 v. 28.2.2022

§ 165a VersVG

In der unrichtigen Belehrung über die Geltung der deutschen Rechtsordnung liegt insofern eine Erschwernis der Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 165a VersVG, als diese andere Rechtsbegriffe verwendet als das für den Vertrag geltende österreichische Recht.

OGH, 24.06.2021, 7 Ob 19/21a

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