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Identitätsfeststellung bei Versammlungsauflösung.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2022/7279Jus-Extra VwGH-A 2022, 1 Heft 414 v. 28.2.2022

Art 133 Abs 5 B-VG

Die im Zuge der Auflösung der Versammlung auf § 34b VStG gestützte Identitätsfeststellung ist lediglich eine Modalität der Auflösung der Versammlung und daher nicht selbstständig zu überprüfen [es besteht daher gemäß Art 133 Abs 5 B-VG keine Zuständigkeit des VwGH].

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