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Auch Nichtbezeichnung einzelner Nichtigkeitsgründe zieht die Rechtsvermutung des § 467 Abs 3 StPO nach sich.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5633Jus-Extra OGH-St 2022, 2 Heft 414 v. 28.2.2022

§ 467 Abs 2 StPO, § 467 Abs 3 StPO

Auch wenn das Berufungsgericht einzelne Nichtigkeitsgründe ohne deren deutliche und bestimmte Bezeichnung nicht berücksichtigen kann (§ 467 Abs 2 StPO), zieht die (rechtzeitige) bloße Erklärung, die Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe zu ergreifen (§ 464 Z 1 StPO), die Rechtsvermutung des § 467 Abs 3 StPO zugunsten des Angeklagten nach sich.

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