vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafrahmen muss nicht zahlenmäßig im Urteil bezeichnet werden.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5626Jus-Extra OGH-St 2022, 1 Heft 414 v. 28.2.2022

§ 270 Abs 2 StPO

Unter dem Aspekt des § 270 Abs 2 StPO ist es nicht erforderlich, dass jener Strafrahmen, von dem das Gericht ausging, im Urteil zahlenmäßig bezeichnet wird.

OGH, 07.06.2021, 13 Os 39/21s
RS0133691

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte