vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachträgliche Herstellungs- oder Abbruchkosten.

5. OGH – Zivilsachen20.07 UGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6932Jus-Extra OGH-Z 2022, 2 Heft 414 v. 28.2.2022

§ 203 Abs 3 UGB

Die Abbruchkosten von - nach dem Erwerb der Liegenschaft vom Erwerber errichteten und jahrelang vermieteten - Wohngebäuden sind nicht nach § 203 Abs 3 UGB als nachträgliche Herstellungskosten des Vermögensgegenstands „Grund und Boden“ zu qualifizieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte