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Unzulässige Verbindung, Wahrnehmung.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/6937Jus-Extra OGH-Z 2022, 2 Heft 414 v. 28.2.2022

§ 227 ZPO, § 560 ZPO, § 567 ZPO

Die ursprüngliche Unzulässigkeit der Verbindung eines im allgemeinen Streitverfahren zu erhebenden Anspruchs mit einem Übergabeauftrag (einer Aufkündigung) kann nach Erlassung der Aufträge und Erhebung von Einwendungen nicht mehr wahrgenommen werden. Über die Ansprüche ist dann meritorisch zu entscheiden.

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