§ 584 Abs 1 ZPO
Nach dem klaren Wortlaut des § 584 Abs 1 ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen.
OGH, 20.01.2021, 3 Ob 127/20b
§ 584 Abs 1 ZPO
Nach dem klaren Wortlaut des § 584 Abs 1 ZPO kann das Gericht seine durch eine Schiedsvereinbarung bedingte prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen in limine litis prüfen.
OGH, 20.01.2021, 3 Ob 127/20b