vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlegener Erbansprecher.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6906Jus-Extra OGH-Z 2021, 26 Heft 413 v. 9.12.2021

§ 164 AußStrG

Der im Verfahren über das Erbrecht unterlegene Erbansprecher kann sich noch im Verlassenschaftsverfahren auf einen anderen Berufungsgrund stützen, solange das Gericht noch nicht an die Einantwortung gebunden ist.

Hier: Auf Grundlage der neuen Erbantrittserklärung des im ersten Verfahren unterlegenen Erbansprechers ist ein weiteres Verfahren über das Erbrecht zu führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte