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Entscheidungsfrist des VwG wird durch Übermittlung der Beschwerde als Aktenbestandteil eines anderen Akts nicht in Gang gesetzt.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7216Jus-Extra VwGH-A 2021, 37 Heft 412 v. 6.10.2021

§ 14 VwGVG

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