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Kein Anspruch auf besondere Hilfeleistung bei Verletzung durch Diensthund.

3. VwGH – Administrativrecht63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7234Jus-Extra VwGH-A 2021, 41 Heft 412 v. 6.10.2021

§ 23a GehG, § 23b GehG

Die §§ 23a und 23b GehG sehen nach ihrem eindeutigen und klaren Wortlaut Fremdverschulden als Voraussetzung für eine Hilfeleistung durch vorläufige Übernahme von Ansprüchen vor. Die Fremdeinwirkung durch einen Hund ist nicht ausreichend, um einen Anspruch nach den §§ 23a und 23b GehG auszulösen, weil allein deshalb ein Anspruch gegen eine andere Person nicht besteht.

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