Art 141 Abs 1 B-VG, § 86 Stmk GdWO 1960, § 7 Abs 2 VfGG, § 68 Abs 1 VfGG
Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des Gemeinderats der Marktgemeinde Ilz mangels Vorliegens eines selbständig anfechtbaren Bescheids bzw einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung; eine als Bescheid titulierte - einen Wahlakt aufhebende - Erledigung ist als bloßer „Teilakt“ kein das Wahlverfahren beendender Bescheid.