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Ungenügende bloß allgemeine Feststellungen zum Baugewerbe als Risikobranche iZm der Empfängerbenennung nach § 162 BAO.

4. VwGH – Finanzrecht32.01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2020/3511Jus-Extra VwGH-F 2020, 8 Heft 397 v. 1.3.2020

§ 162 BAO

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