§ 22 Abs 2 Oö ROG
Bei einem Gebäude, das seit mehr als 30 Jahren als Gasthaus verwendet wurde, handelt es sich jedenfalls um kein „bestehendes land- und forstwirtschaftliches Gebäude“ im Sinne des § 22 Abs 2 zweiter Satz OÖ ROG 1994.
VwGH, 30.07.2019, Ra 2019/05/0108