§ 9a IG-L
Nach dem Urteil des EuGH vom 26.6.2019, C-723/17 , Craynest, kommt Einzelnen, die von der Überschreitung der in Art 13 Abs 1 der Luftqualitäts-RL genannten Grenzwerte unmittelbar betroffen sind, das Recht zu, einen Antrag auf Prüfung der Konformität der Einrichtung der Probenahmestellen/Messstellen in einem bestimmten Gebiet mit den Vorschriften der Luftqualitäts-RL, insb deren Anhängen III und V, zu stellen.