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Unterschutzstellung – Reisepass des Heimatstaates.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6847Jus-Extra VwGH-A 2020, 4 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 7 Abs 1 Z 2 AsylG 2005, Art 1 Abschnitt C Z 1 GFK

Für die Annahme einer Unterschutzstellung müssen Freiwilligkeit, tatsächlicher Schutzerhalt und Unterschutzstellungsabsicht vorliegen. Im Falle der Beantragung und Ausfolgung eines Reisepasses des Heimatstaates obliegt es dem Asylberechtigten, im konkreten Einzelfall Umstände aufzuzeigen, die der rechtlichen Annahme einer bei ihm bestehenden Unterschutzstellungsabsicht entgegenstehen.

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