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Zur speziellen Publizitätsregelung des MedienG.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5477Jus-Extra OGH-St 2020, 2 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 6 Abs 1 MedienG

Nach der speziellen Publizitätsregelung des MedienG wird die anspruchsbegründende Publizität von Mitteilungen oder Darbietungen (§ 1 Abs 1 Z 1 MedienG) bereits mit deren – auch durch Setzung eines Links zu einer weiteren Website verwirklichten – Abrufbarkeit auf einer Website hergestellt.

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