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Zusammenwirken von Geschäftspartner mit dem Machthaber.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5469Jus-Extra OGH-St 2020, 1 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 12 StGB, § 153 StGB

Wirkt ein Geschäftspartner mit dem Machthaber gezielt zum Nachteil des Vertretenen zusammen, so handelt auch der Geschäftspartner nicht verkehrsadäquat.

OGH, 02.10.2019, 13 Os 145/18z
(RS0132856)

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