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Kein Aufenthaltsverbot für Schweizer, der sich noch nie in Österreich aufgehalten hat.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6836Jus-Extra VwGH-A 2020, 2 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 67 FPG

Dem § 67 FPG unterfallen nur EWR-Bürger, die auf Basis der Freizügigkeits-RL ihr Freizügigkeitsrecht potentiell ausüben oder ausgeübt haben und sich dem entsprechend im österreichischen Bundesgebiet aufhalten oder aufgehalten haben. Das gilt sinngemäß für Schweizer Bürger in Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen EG – Schweiz.

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