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Keine verschlechternde Abänderung eines Bescheids während anhängiger Beschwerde.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2020/6832Jus-Extra VwGH-A 2020, 1 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 68 Abs 2 AVG

Auch wenn wie – vom VwGH judiziert (16.11.2015, Ra 2015/12/0029) – von der Zulässigkeit der Anwendung des § 68 Abs 2 AVG in Bezug auf einen Bescheid, gegen den ein Beschwerdeverfahren beim VwG anhängig ist, auszugehen ist, so hat sich an der Einschränkung, dass ein solches amtswegiges Vorgehen die durch den keiner Berufung mehr unterliegenden (Vor-)Bescheid eingeräumte Rechtsstellung

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