§ 5 HeimAufG
Das bloße Erinnern an die orale Einnahme eines von einem Arzt verschriebenen Medikaments ist als Laientätigkeit zu beurteilen. Diese ist daher keine eigenständige, der Einrichtung zuzurechnende Maßnahme iSd § 5 HeimAufG.
OGH, 12.06.2019, 7 Ob 80/19v