vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtspersönlichkeit des Betriebsratsfonds.

5. OGH – Zivilsachen60.01 ArbVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6579Jus-Extra OGH-Z 2019, 23 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 74 Abs 1 ArbVG

Die Rechtspersönlichkeit des Betriebsratsfonds hängt nicht von der Gültigkeit des Beschlusses auf Einhebung einer Betriebsratsumlage ab, sondern nur davon, dass ihm tatsächlich zweckgewidmetes Vermögen zugekommen ist. Der Betriebsratsfonds ist – anders als zufolge § 53 Abs 1 ASGG die Betriebsversammlung – auch parteifähig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte