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Zu den Kriterien der prozessordnungskonformen Darstellung der Fragenrüge.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5444Jus-Extra OGH-St 2019, 17 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 313 StPO, § 314 StPO, § 316 StPO, § 345 Abs 1 Z 6 StPO

Zu den Kriterien der prozessordnungskonformen Darstellung der Fragenrüge (§ 345 Abs 1 Z 6 StPO) zählt auch das Erfordernis, dass der Schluss vom angesprochenen Verfahrensergebnis (§ 258 Abs 1 StPO iVm § 302 Abs 1 StPO) auf die begehrte Fragestellung den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen muss.

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