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Befangenheit und Ausmaß der persönlichen Beziehungen eines Richters zu einer Prozesspartei.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5446Jus-Extra OGH-St 2019, 17 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 42 Abs 1 Z 3 StPO

Bei der Beurteilung, ob persönliche Beziehungen eines Richters zu einer Prozesspartei aus § 43 Abs 1 Z 3 StPO beachtlich sind, kommt der Dauer und der Intensität des Naheverhältnisses maßgebliche Bedeutung zu (Anm: So schon 13 Os 43/14v).

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