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Nichtigkeit bei Fehlen der Berechnungsgrundlage des Wertersatzes im Urteil.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5437Jus-Extra OGH-St 2019, 16 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 19 Abs 3 FinStrG, § 281 Abs 1 Z 11 StPO

Ist den Entscheidungsgründen die Berechnungsgrundlage für den Wertersatz (§ 19 Abs 3 FinStrG) in tatsächlicher Hinsicht nicht zu entnehmen, leidet das Urteil an Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO.

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