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Abstimmung über Zahlungsplan.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6563Jus-Extra OGH-Z 2019, 20 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 198 IO, § 281 IO

Einem Antrag auf Abstimmung über einen Zahlungsplan nach § 281 IO steht es entgegen, wenn Forderungen von Gläubigern bereits (teilweise) wieder aufgelebt sind. Liegen bei Antragstellung bereits Zahlungsverzug und Mahnung vor, dann ist die Antragsfrist

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