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Rechtverhältnis zwischen Gesteller und der gestellten Person ist für eine Gestellung iSd § 98 Abs 1 Z 3 iVm § 99 Abs 1 Z 5 EStG 1988 nicht maßgebend.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2019/3495Jus-Extra VwGH-F 2019, 44 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 98 Abs 1 Z 3 EStG 1988, § 98 Abs 1 Z 5 EStG 1988

Im Revisionsfall ist strittig, ob es zur Subsumption eines Rechtsverhältnisses unter den Tatbestand der Arbeitskräftegestellung nur auf den Gestellungsvertrag oder auch auf das Verhältnis zwischen Gesteller und Arbeitskraft ankommt.

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