§ 98 Abs 1 Z 3 EStG 1988, § 98 Abs 1 Z 5 EStG 1988
Im Revisionsfall ist strittig, ob es zur Subsumption eines Rechtsverhältnisses unter den Tatbestand der Arbeitskräftegestellung nur auf den Gestellungsvertrag oder auch auf das Verhältnis zwischen Gesteller und Arbeitskraft ankommt.