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Wie drittes Gutachten bei zwei einander widersprechenden Gerichtsgutachten beantragen?

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5447Jus-Extra OGH-St 2019, 17 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 127 Abs 3 StPO

Liegen ein vom Gericht als mangelhaft beurteiltes Gutachten und ein deshalb eingeholtes – dem ersten widersprechendes – Gutachten eines weiteren Sachverständigen vor, ist ein Antrag auf Einholung eines dritten Gutachtens im Rahmen des § 127 Abs 3 StPO nur dann aussichtsreich, wenn Mängel des Zweitgutachtens aufgezeigt werden.

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