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Zum Zustimmungsverbot bei Arbeitsunfall.

3. VwGH – Administrativrecht68 BehinderteneinstellungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6804Jus-Extra VwGH-A 2019, 50 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 8 Abs 2 BEinstG

Das „Zustimmungsverbot“ bei Arbeitsunfällen (wenn die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten die Folge eines Arbeitsunfalles gemäß § 175f ASVG ist) bezieht sich nur auf den Fall der nachträglichen Zustimmung zu einer bereits ausgesprochenen Kündigung, nicht jedoch auf die Zustimmung zu einer erst auszusprechenden Kündigung

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