§ 21 Oö Statutargemeinden-BedienstetenG 2002
Die Rsp des VwGH zur Frage der Identität des Arbeitsplatzes (vgl VwGH 17.4.2013, 2012/12/0125) ist auf den Fall der Änderung einer Organisationseinheit bzw Dienststelle übertragbar: Der VwGH geht davon aus, dass eine Organisationsänderung, die zur Änderung der Identität einer Organisationseinheit führt, jedenfalls dann vorliegt, wenn sich die Aufgaben der gesamten Organisationseinheit um mehr als 25 % geändert haben.