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Verdeckte Ausschüttungen können auch bei Zuwendungen an dem Anteilseigner nahestehende Personen vorliegen.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5439Jus-Extra OGH-St 2019, 16 Heft 395 v. 5.12.2019

§ 33 Abs 1 FinStrG, § 8 Abs 2 KStG, § 119 BAO

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