§ 201 Abs 2 Fall 4 StGB, § 206 Abs 3 Fall 1 StGB
Der Unwertgehalt von ideal konkurrierendem Beischlaf mit Unmündigen einerseits und Vergewaltigung andererseits wird im Fall einer durch die Tat bewirkten besonderen Erniedrigung des Opfers erst durch deren Unterstellung auch unter den jeweiligen