vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Funktionelle Organstellung beim Amtsmissbrauch maßgeblich.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5417Jus-Extra OGH-St 2019, 13 Heft 394 v. 1.10.2019

§ 302 StGB

Der Tatbestand des § 302 StGB stellt auf die Organstellung im funktionellen Sinn ab. Wird also ein in den Verwaltungsapparat eines Rechtsträgers organisatorisch eingebundener Beamter funktionell für einen anderen Rechtsträger tätig (hier: mittelbare Bundesverwaltung), so ist für die Tatbestandserfüllung ausschließlich die Zurechnung des Organhandelns zu Letzterem ausschlaggebend.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte